HandmadeXX GmbH · Küchwaldring 17 · 09113 Chemnitz · Telefon: +49 (371) 404 75 50

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der HandmadeXX GmbH und ihren Vertragspartnern. Mit Vertragsabschluss erkennen die Vertragspartner die AGB der HandmadeXX GmbH an. Für alle mit dem Unternehmen abgeschlossene, laufende und zukünftige Verträge gelten diese AGB. Die HandmadeXX GmbH erkennt von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser AGB durch den Vertragspartner anerkannt.

II. Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Personaldienstleistung

III. Zustandekommen eines Vertrages

Die Auftragsvergabe erfolgt per Buchungsbestätigung der Handmade XX GmbH. Nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer bestätigt wird, dass eine geltende Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Rentenversicherung, ein gültiger Gewerbeschein sowie eine gültige Steuernummer vorliegen. Treten beim Arbeitnehmer Änderungen in Angelegenheiten des Gewerbes, der Versicherung oder der Steuerverhältnisse ein, ist dies der HandmadeXX GmbH unverzüglich mitzuteilen.

IV. Gestellung von Personal

1. Pflichten des Arbeitnehmers

Grundsätzlich ist im Interesse des Auftraggebers zu handeln. Anweisungen durch den Auftraggeber oder Bevollmächtigte des Auftraggebers sind stets Folge zu leisten. Der Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Unternehmens Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet nüchtern, d.h. Rausch - und Suchtmittelfrei die Arbeit anzutreten und dieses während der Arbeitszeit beizubehalten. Der Arbeitnehmer ist nicht berechtigt dem Auftraggeber Angebote bzgl. Seiner Arbeitskraft zu unterbreiten, die eine Fortführung der Vertragsbeziehung zwischen der HandmadeXX GmbH und dem Auftraggeber entgegenstehen.

2. Arbeitsschutz und Arbeitsausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung liegt in der eigenen Verantwortung des Auftragnehmers. Dies beinhaltet die Vollständigkeit als auch die Funktions-, und Verhältnismäßigkeit der Ausrüstung. Je nach Art der ausgeführten Arbeit, Bedarf und Situation ist ausreichende und angemessene Schutzkleidung zu tragen. Die Grundausrüstung umfasst mindestens Arbeitshandschuhe und Arbeitsschutzschuhe. Sind Schutzhelm und eine Absturzsicherung ( Klettergurt ) vorgeschrieben, sind diese auch zu benutzen.

3. Arbeitsmittel

Im Umgang mit gestellten Arbeitsmitteln ist maximale Sorgfalt zu tragen. Bei Schäden am gestellten Arbeitsmaterial ist der Arbeitnehmer zur Schadensregulierung verpflichtet. Die Selbstbeteiligung gilt bei Fahrlässigkeit. Ein Schaden, verursacht durch grobe Fahrlässigkeit oder herbeigeführt durch Vorsatz vom Auftragnehmer, ist vom Auftragnehmer ganz zu tragen. Bei Schäden an Fahrzeugen der HandmadeXX GmbH trägt der Unfallverursacher den Schaden mit einer Selbstbeteiligung von 250,00 €/netto.

4. Rechnungsstellung

Die Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden sind der HandmadeXX GmbH innerhalb von 30 Tagen zuzustellen. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen vorgeschriebenen Vorgaben über Rechnungslegung.

V. Auftragsvergabe an HandmadeXX GmbH

1. Rechte und Pflichten

Nach Zustandekommen des Vertrages erfüllt die HandmadeXX GmbH die vereinbarten Vertragsbestandteile. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die an ihn gestellte Rechnung zu bezahlen.

2. Rechnungslegung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungslegung zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei nicht fristgerechter Zahlung durch den Auftraggeber behält sich die HandmadeXX GmbH vor den Rechnungsbetrag mit 8%- punkten über den Basiszinssatz, mindestens jedoch mit dem gesetzlich vorgeschrieben Mindestzinssatz zu verzinsen.

3. Vertragserfüllung

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs, wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, gefährdet so kann die HandmadeXX GmbH die weitere Ausführung des Vertrages bis zu Bezahlung zurückstellen oder die Vorauszahlung oder andere Sicherheiten zur Absicherung ihres Zahlungsanspruches verlangen.

VI. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Sollten einzelnen Teile der vorstehenden AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB voll wirksam.

VII. Haftung

Schadenersatzansprüche gegenüber der HandmadeXX GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, sofern die Handmade GmbH bzw. dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit werden davon nicht umfasst.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Der Gerichtsstand ist Chemnitz.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  4. Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die den AGB und den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nahe kommt. In gleicher Weise ist bei Regelungslücken zu verfahren.

22.02.2012 |  

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